Ich und der PKW Fahrer waren beide erst mal ratlos wer den jetzt schuld hat. Auf seiner Seite ist ebenfalls ein Vorfahrt Gewehren Schild. Die Polizei meinte erst der PKW Fahrer ist schuld kurz darauf änderten sie ihre Meinung und ich war schuld. Ich und der PKW Fahrer einigten uns darauf das jeder seinen schaden bezahlt.
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..hoffe dir ist körperlich nix passiert!!
Zur Schuld, würde ich sagen du hast die Vorfahrt missachtet, das auf seiner Seite stehende Vorfahrt gewehren Schild gilt für die links von dir verlaufende Straße.
Andernfalls würden sich die beiden Schilder aufheben und es würde rechts vor links gelten,
wo dann die Schuld bei dir zu suchen wäre.
Das Vorfahrt gewehren Schild bei Sek 34 über deinem rechten Aufliegerpad gilt für den Radweg!!
Êrstmal gut wenn dir nix weiter passiert ist aber auf deiner Seite steht eindeutig Vorfahrt beachten und da sollte man nicht mit dem Tempo ungebremst durchrauschen. Vorallem wenn die Kreuzung schlecht einzusehen ist.
Trotzdem weiterhin noch gute Fahrt :-)
Aber ist das Schild überhaupt zulässig?
Der Radweg ist benutzungspflichtig und Teil der Straße (?), damit hättest du also Vorfahrt und Vorfahrt achten gleichzeitig.
Da wollte wohl jemand eine konfuse Verkehrsplanung irgendwie noch retten.
@bobbyacz, wäre es so dass er Vorfahrt hätte und gleichzeitig Vorfahrt beachten müsste glichen sich die Schilder aus bzw. heben sich auf und es gilt rechts vor links.
Also ich sehe auf der straße nirgendwo einen Sichtlinie an der man halten soll aber nach den beiden Schildern zu Urteilen würde ich sagen ein Vorfahrt gewähren Schild für die Straße und eins für den Radweg jetzt stellt sich die frage ob es irgendwo ne Sichtlinie gibt denn wenn er ohne zu schauen auf den Radüberweg fährt sieht die Sache wieder anders aus.
Davon abgesehen ist die Polizei ja nicht dazu da die Schuldfrage zu klären das macht im Zweifelsfall ein Gutachter/ Gericht die Polizei nimmt nur neutral den Unfall Hergang für eine spätere Beweisführung auf.
Auf den zweiten Blick würde ich sagen, wenn es ein benutzungspflichtiger Radweg ist, steht das Vorfahrt-gewähren-Schild zu Unrecht da. Benutzungspflichtige Radwege müssen dieselben Vorfahrtsregeln haben wie die Straße, die sie begleiten. (wurde schon mehrfach im Tourforum diskutiert)
Wenn Du also eine Rechtschutz hast, dann lass es drauf ankommen.
Bei der Gelegenheit kannst Du der Polizei mal den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative erklären.
Lieber lass ich mich hundertmal anhupen und winke nett zurück als daß ich DEN Radweg fahren würde. Die Baustelle mit Vermessungsgerät auf dem Weg, die Schlaglöcher und die Kreuzung sind unzumutbar und eine große Gefahr für Rennräder mit hohen Geschwindigkeiten. Für die Sonntags-Omi tuts der allemal.
Schon allein die Idee der Radwege-Erbauer den Weg abgesetzt (etwa ein Auto lang) die andere Straße kreuzen zu lassen schützt zwar vor tödlichen Rechtsabbieger-LKW-Unfällen aber bringt wieder andere Nachteile mit sich. Autofahrer halten doch dort so gut wie nie und Rechtsabbieger von der Hauptstraße sehen den Radweg auch sehr selten.
Dieser Rad-weg hat eine von der Fahrbahn nebenan abweichende Vorfahrtregelung (das Zeichen 205 galt mit Sicherheit für dich). Damit ist es nicht Teil der Straße, ergo nicht straßenbegleitend, ergo kein Fahbahnverbot durch blaue Lollies. Ich persönlich meide solche Radwege.
Bei 0:40 sieht man das Vorfahrtsschild für den querenden Verkehr (in deinem Fall den PKW). Es steht weit hinter der Radwegkreuzung und gilt somit sicher nicht für diese.
Glück gehabt, normalerweise würdest du die alleinige Schuld tragen.
Ich trau den Autofahrern nicht. Ich versuche immer in deren Augen zu schauen, dann siehst du, ob sie dich wahrnehmen. Und im Notfall würde ich (mittlerweile) lieber einmal mehr anhalten als zu sterben - ist mir nämlich am Donnerstag passiert und ich wäre fast draufgegangen. Da spielt die Schuldfrage dann auch keine Rolle mehr.
Mit dem Tempo und ohne Sicht über ein Vorfahrt-gewähren-Schild zu fahren ist imho d*mlich. Dabei spielt es erstmal keine Rolle ob das Schild zu Recht da steht oder nicht. Selbst wenn das Schild nicht da stehen würde, würde ich an solchen Stellen vorsichtig sein.
Gut dass dir und deinem Rad nicht viel passiert ist und der Porsche-Fahrer seinen Schaden selbst begleicht.
Zur Schuld, würde ich sagen du hast die Vorfahrt missachtet, das auf seiner Seite stehende Vorfahrt gewehren Schild gilt für die links von dir verlaufende Straße.
Andernfalls würden sich die beiden Schilder aufheben und es würde rechts vor links gelten,
wo dann die Schuld bei dir zu suchen wäre.
Das Vorfahrt gewehren Schild bei Sek 34 über deinem rechten Aufliegerpad gilt für den Radweg!!
Trotzdem weiterhin noch gute Fahrt :-)
Zum Glück ist dir nichts passiert - ich hoffe es ist so?!
Ich hatte mal eine ähnliche Sittuation. Bin an der Windschutzscheibe eines VW Busses gekebt.
Damals hatte ich so einen Schock im ersten Moment, das ich mit dem völlig zerstörten Rad noch weiter fahren wollte :-o War aber nicht mit dem Renner
Aber ist das Schild überhaupt zulässig?
Der Radweg ist benutzungspflichtig und Teil der Straße (?), damit hättest du also Vorfahrt und Vorfahrt achten gleichzeitig.
Da wollte wohl jemand eine konfuse Verkehrsplanung irgendwie noch retten.
Davon abgesehen ist die Polizei ja nicht dazu da die Schuldfrage zu klären das macht im Zweifelsfall ein Gutachter/ Gericht die Polizei nimmt nur neutral den Unfall Hergang für eine spätere Beweisführung auf.
Aber bei der Gewährung gilt - wie immer:
Ohne Gewehr oder andere (Schuss-)Waffen
Das Beste an der ganzen Geschichte war ja das ich 67km von zuhause entfernt war und nur 5€ dabei hatte. Wie soll ich jetzt nachhause kommen
Auf den ersten Blick musst Du Vorfahrt gewähren.
Auf den zweiten Blick würde ich sagen, wenn es ein benutzungspflichtiger Radweg ist, steht das Vorfahrt-gewähren-Schild zu Unrecht da. Benutzungspflichtige Radwege müssen dieselben Vorfahrtsregeln haben wie die Straße, die sie begleiten. (wurde schon mehrfach im Tourforum diskutiert)
Wenn Du also eine Rechtschutz hast, dann lass es drauf ankommen.
Bei der Gelegenheit kannst Du der Polizei mal den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative erklären.
Das Laufrad konnte ich selbst Zentrieren und eine neue Gabel kostet ja nicht die Welt
Schon allein die Idee der Radwege-Erbauer den Weg abgesetzt (etwa ein Auto lang) die andere Straße kreuzen zu lassen schützt zwar vor tödlichen Rechtsabbieger-LKW-Unfällen aber bringt wieder andere Nachteile mit sich. Autofahrer halten doch dort so gut wie nie und Rechtsabbieger von der Hauptstraße sehen den Radweg auch sehr selten.
Bei 0:40 sieht man das Vorfahrtsschild für den querenden Verkehr (in deinem Fall den PKW). Es steht weit hinter der Radwegkreuzung und gilt somit sicher nicht für diese.
Glück gehabt, normalerweise würdest du die alleinige Schuld tragen.
Gut dass dir und deinem Rad nicht viel passiert ist und der Porsche-Fahrer seinen Schaden selbst begleicht.
Bescheuert war's aber schon.