Auf den zweiten Blick würde ich sagen, wenn es ein benutzungspflichtiger Radweg ist, steht das Vorfahrt-gewähren-Schild zu Unrecht da. Benutzungspflichtige Radwege müssen dieselben Vorfahrtsregeln haben wie die Straße, die sie begleiten. (wurde schon mehrfach im Tourforum diskutiert)
Wenn Du also eine Rechtschutz hast, dann lass es drauf ankommen.
Bei der Gelegenheit kannst Du der Polizei mal den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative erklären.
26.03.2012, 13:45
Weil Ihr drei Meter gefahren seid, könnt Ihr euch wohl einen Eisbecher erlauben, oder was?
12.12.2011, 10:28
Sali-Faxi, du hast aber zu Hause keinen Altar für Bluely aufgebaut, oder? Grenzt ja schon an ultimative Lobhudelei.
(Wird Zeit, dass Sommer wird und Omas Biergarten wieder aufmacht.)
14.09.2011, 00:18
Am Vordermann aufgehangen, denke ich.
22.04.2010, 22:18
ist ja fast schon Erotik
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23.05.2012, 21:48
Auf den ersten Blick musst Du Vorfahrt gewähren.
Auf den zweiten Blick würde ich sagen, wenn es ein benutzungspflichtiger Radweg ist, steht das Vorfahrt-gewähren-Schild zu Unrecht da. Benutzungspflichtige Radwege müssen dieselben Vorfahrtsregeln haben wie die Straße, die sie begleiten. (wurde schon mehrfach im Tourforum diskutiert)
Wenn Du also eine Rechtschutz hast, dann lass es drauf ankommen.
Bei der Gelegenheit kannst Du der Polizei mal den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative erklären.
26.03.2012, 13:45
12.12.2011, 10:28
(Wird Zeit, dass Sommer wird und Omas Biergarten wieder aufmacht.)
14.09.2011, 00:18
22.04.2010, 22:18