@Matt_8 - klar die 18 % Steigung nach Gößweinstein hoch - die man aber nicht fahren darf ... - ja - hinten raus in die Fränkische Schweiz - da gibt es schon ein paar nette Touren - nur Geduld - war die erste Ausfahrt mit dem Geburtstagsgeschenk ...
Nö, müssen keine Steigungen sein. Ich glaube eure Gegend hat trotzdem besseres/schöneres zu bieten als das auf dem Video. Das würde dann auch mehr Lust aufs radeln machen.
@fuerdieenkel - ich sehe du kennst dich aus in deiner Umgebung - ja - war die Tour Röttenbach - Heroldsbach - Hausen - Baiersdorf - Möhrendorf - Retour ... - einfach ausprobieren ...
Das sieht aber beim zuschauen einfach zum Schießen aus...man merkt genau die unerwartete Reaktion und die Flasche landet einfach neben ihrem Halter ...ist ja zum Glück nichts passiert
Trinken ist nicht verboten. Einhändig fahren auch nicht. Nur freihändig ist verboten.
STVO §23 (3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Würd mich aber auch mal interessieren falls es zum Zusammenstoß gekommen wäre ob ich eine Teilschuld bekommen hätte. Da ich ja während der Fahrt getrunken habe oder gibt es da keine Vorschrift die einen während der Fahrt das trinken verbietet?
dhdenda 01.09.2012, 14:10
Frankenpedaleur 01.09.2012, 12:48
pwsvwg 31.08.2012, 21:26
Jenseman 31.08.2012, 20:42
pwsvwg 31.08.2012, 12:41
Matt_8 31.08.2012, 10:34
pwsvwg 31.08.2012, 07:07
Montageplatz war ein Versuch - wollte auch ein bisschen vom Rad drauf haben - OK - die Pulle stört ein wenig ...
pwsvwg 31.08.2012, 07:04
Matt_8 30.08.2012, 22:38
Bildqualität ist gut. Anderer Montageplatz wäre aber ratsam. Einer der nicht generell 25% vom Bild blockiert.
fuerdieenkel 30.08.2012, 22:23
Warst du auf dem Weg zu mir raus?
Buster 28.08.2012, 15:51
Danke fürs reinstellen
snowbenji 27.08.2012, 19:58
Matt_8 27.08.2012, 19:11
STVO §23 (3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
galant36 27.08.2012, 18:06
galant36 27.08.2012, 18:01
Mimsey 27.08.2012, 16:02
galant36 27.08.2012, 15:33
Matt_8 27.08.2012, 14:03
kunda1 27.08.2012, 13:06
Gonsch 26.08.2012, 15:03