Ein schwarzer Tag für meine Trinkflasche die aber alles gut weggesteckt hat
Bei Minute 00:42 habe ich vorfahrt! Der Pkw Führer steht erst am Rand der Seitenstraße und macht keinerlei Anzeichen das er gleich rauszieht.
Hatte aber auch Glück das die Flasche nach dem abprallen vom linken STI nicht zwischen die Speichen fliegt
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Würd mich aber auch mal interessieren falls es zum Zusammenstoß gekommen wäre ob ich eine Teilschuld bekommen hätte. Da ich ja während der Fahrt getrunken habe oder gibt es da keine Vorschrift die einen während der Fahrt das trinken verbietet?
Trinken ist nicht verboten. Einhändig fahren auch nicht. Nur freihändig ist verboten.
STVO §23 (3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Das sieht aber beim zuschauen einfach zum Schießen aus...man merkt genau die unerwartete Reaktion und die Flasche landet einfach neben ihrem Halter ...ist ja zum Glück nichts passiert
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STVO §23 (3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.